Bürgergeld beantragen: Allgemeine Verhaltensregeln für Jobcenter und Arbeitsagentur (1. Teil)

Magier

Zunächst möchte ich auf eine erste, grundlegende Verhaltensregel aufmerksam machen, wenn wir uns je einmal als hilfesuchende Mitmenschen zum sogenannten Jobcenter oder zur Arbeitsagentur aufmachen und Kontakt zu einer dieser Agenturen (vormals Behörden) aufnehmen – sei es nun Bürgergeld, ein Kindergeldzuschlag oder irgendeine andere Sache.

Lieber Leser – nimm meine Ausführungen als einen Ratschlag von Bürger zu Bürger an. Dieser Rat ist nicht von juristischer Natur. Allerdings möchte ich gleich zu Beginn meiner Ausführungen erwähnen, dass wohl in den seltensten Fällen bei Auseinandersetzungen mit den genannten Agenturen, auf einen juristischen Beistand verzichtet werden sollte. Auf dieses Thema komme ich immer wieder zurück und im Moment genügt es für den Neuling, dieses schon einmal gehört zu haben.

Als Kunde bei der Agentur stets freundlich, aber wachsam sein!

Jobcenter und Arbeitsagentur, wie bereits erwähnt (vormals staatliche Behörden) sind nunmehr Agenturen, also vorgeblich Dienstleistungsunternehmen. Das erkennen wir dadurch, dass diejenigen Bürger, welche diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, als Kunde bezeichnet werden. Du erhältst also, wie in der freien Wirtschaft üblich, eine Kundennummer. So viel einführend zum Verständnis, doch nun folgt auch schon mein erster Tipp:
Die erste Verhaltensregel, die, wie überall im Geschäftsleben, und so auch hier gilt, ist aber diese: Trete immer freundlich auf und verhalte dich niemals arrogant, zynisch oder ehrverletzend. Trete gleichsam, niemals unterwürfig oder als Bittsteller auf. Wir agieren immer auf gleicher Ebene – auf Augenhöhe – mit den Agenturen. Anstelle der genannten negativen Eigenschaften sollte allerdings eine gesunde (und uns vielleicht gar nicht anerzogenen) Wachsamkeit und Vorsicht stehen.

Das Aktenzeichen

Die Wachsamkeit ist schon aus dem Grunde geboten, weil diese Agenturen eine Art Hybrid von Unternehmen und juristischer Behörde sind. Das erkennen wir dadurch, dass wir auf deren Anschreiben neben der Kundennummer auch immer ein Aktenzeichen bemerken. Dies ist ein behördlich-juristisches Relikt. Die genannten Agenturen lieben diese Nummern außerordentlich und wir sollten sie deshalb so viel wie möglich verwenden, also besser einmal zu viel angegeben, als einmal zu wenig!
Wenn wir also schriftlich mit diesen Agenturen kommunizieren – und genau genommen ist das der einzig mögliche Weg – so sollten wir immer eine Kundennummer angeben, ein Aktenzeichen und (weil in unserem Kulturraum die Trinität eine wichtige Rolle spielt) als Drittes noch das Datum desjenigen Schreibens, auf welches wir uns Beziehen:

Kundennummer, Aktenzeichen und Datum

Konkret gehört also in einen Briefkopf Ort und Datum, unsere eigene Adresse, die Anschrift des juristischen Gegenübers Jobcenter/Arbeitsamt) und extra noch der “Betreff” und dazu:

  1. “Meine Kundennummer:” … (mitunter auch die Nummer meiner Bedarfsgemeinschaft)
  2. “Ihr Aktenzeichen:” …
  3. “Ihr Schreiben vom:” …

In den Raum gestellte Fristen [Kapitel zum Bild oben]

Ein weiteres Relikt, was uns die juristische Natur dieser Agenturen beweist, stellen gesetzte Fristen dar. Hierbei muss unbedingt beachten werden, dass jede einzelne gesetzte Frist, die je einmal formuliert (und in den Raum gestellt wurde) einzuhalten ist. Gehe nie davon aus, dass eine neu gesetzte Frist (auch wenn sie sich auf eine vorhergehende beziehen mag) die vorherige ersetzt. Erst wenn solch ein Geist (eine gesetzte Frist) wieder vollständig in seine Flasche zurückgekehrt und eingestöpselt ist, haben wir Ruhe vor dieser über uns schwebenden Macht.
Die Agenturen lieben ihre Fristsetzungen so sehr, dass wir es ihnen niemals abschlagen sollten, diese ausreichend zu würdigen.
Ich meine das so, wie ich es hier schreibe.
Wenn beispielsweise in einem Schreiben zehn verschiedene Unterlagen angefordert werden und dazu eine Frist zur Abgabe gesetzt ist, dann müssen wir all diesen Papierkram  nicht nur fristgerecht abgeben. Sollte nämlich eine einzige (auch noch so nebensächlich erscheinende Unterlage) fehlen, könnte dieses Nichtabgeben derselben erbarmungslos sanktioniert werden. Eine solche Fristsetzung, die quasi wie ein Bannspruch [1] gegen uns ausgesprochen wurde, gilt für jedes einzelne Dokument (und ist dadurch “Fristverseucht”), weil es einem einzigen wirkmächtigen zusammenfassenden „Bann-Text-Fluch“ [1] formuliert wurde.
Habe wir also ein gefordertes Dokument nicht zu Hand (was auch kein Beinbruch ist), dann sollten wir es aber tunlichst auf einem zusätzlichen Anschreiben (welches eigentlich immer mit parallel erstellt werden sollte) vermerken und damit quasi einen “Gegenbann” aussprechen  in folgender Form vermerken:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reiche ich fristgerecht folgende Unterlagen ein: ————- [Liste erstellen].
Für das Nachreichen folgender Unterlagen: ———— [Liste erstellen] bitte ich Sie um eine Fristverlängerung von einer/zwei/drei/vier Wochen. „Bitte bestätigen Sie mir diese Fristverlängerung.“
(Die Forderung der Bestätigung sollte nicht vergessen werden)


[1] Ich denke, dass diese ersten, wichtigen Verhaltensregeln vorerst genügen. Lies sie in Abständen mehrmals durch und verinnerliche sie. Die manchmal recht makaberen Bilder die ich hier im Text zeichne (z.B. Bannfluch und Gegenbann usw.) – sind tatsächlich auch etwas übertrieben –  doch helfen sie uns, bestimmte juristische Prinzipien auf alle Zeiten in unser Denken einzubrennen, sodass wir sie sofort, wenn sie gebraucht werden, verfügbar haben.

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Manfred Morgenstern, September 2023
Der oben stehende Beitrag ist journalistischer Natur und sehr gut recherchiert, doch gebe ich für nichts Garantien ab. Mir können auch Fehler unterlaufen sein. Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass dieser Text keine juristische, steuerliche oder finanzielle Beratung darstellt; und auch teils satirisch gemeint ist.
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